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   FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06   

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https://dejure.org/2010,28045
FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06 (https://dejure.org/2010,28045)
FG Hessen, Entscheidung vom 22.04.2010 - 3 K 1907/06 (https://dejure.org/2010,28045)
FG Hessen, Entscheidung vom 22. April 2010 - 3 K 1907/06 (https://dejure.org/2010,28045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 Nr 1 BewG, § 79 Abs 1 BewG, § 79 Abs 2 BewG, § 22 Abs 4 BewG, Art 3 Abs 1 GG
    Fortschreibung des Einheitswerts nach Wegfall des Merkmals "öffentlich gefördert" - Berücksichtigung des Mietspiegels - Schönheitsreparaturen durch den Mieter - Keine Gleichbehandlung im Unrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertfortschreibung des Einheitswertes bei Wegfall der öffentlichen Förderung des Wohnraumes; Einheitswert; Wertfortschreibung; öffentlich gefördert; Wohnraum; Mietpreisspiegel; Zuschlag; Schönheitsreparatur; Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wertfortschreibung des Einheitswertes bei Wegfall der öffentlichen Förderung des Wohnraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortschreibung des Einheitswerts für Grundstücke mit bisher öffentlich gefördertem Wohnraum; Mietpreisspiegel; Zuschlag; Schönheitsreparatur; Grundstück

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00

    Einheitsbewertung des Grundvermögens: Schönheitsreparaturen - Streitwert

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06
    Zu den geldwerten Leistungen gehört auch die vertraglich vereinbarte Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter (vgl. BFH-Urteil vom 02.06.1971 III R 105/70, BStBl II 1971, 675; Urteil des  Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14.09.2004 8 K 215/00, EFG 2005, 170 mit weiteren Nachweisen zu den rechtlichen Grundlagen).
  • BFH, 17.02.1999 - II R 48/97

    Mietspiegel

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06
    Das Finanzgericht darf, ohne sich selbst eine eigene Überzeugung zu verschaffen, davon ausgehen, dass ein vom Finanzamt aufgestellter Mietpreisspiegel im Sinne der vorstehenden Grundsätze auf der Ermittlung und Auswertung einer repräsentativen Zahl von Vermietungsfällen beruht und deren zusammengefasstes Ergebnis dargestellt (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.1999 II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452; dazu auch: Halaczinsky in Rössler/Troll, Bewertungsgesetz, § 79 Rdnr. 58).
  • BFH, 30.01.2002 - II R 36/99

    Wertfortschreibung; Wegfall der Berlin-Ermäßigung

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06
    Da bei der Bewertung eines Grundstücks im Ertragswertverfahren der Grundstückswert durch Anwendung eines Vervielfältigers auf die Jahresrohmiete (unter Berücksichtigung der §§ 81 und 82 BewG) ermittelt wird (§ 78 Satz 2 BewG), gehören zu den wertbestimmenden tatsächlichen Verhältnissen auch die die zulässige Miete beeinflussenden rechtlichen Eigenschaften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30.01.2002 II R 36/99, BFH/NV 2002, 1015, mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 15.10.1986 - II R 230/81

    Der Wegfall der Grundsteuervergünstigung führt zu einer Änderung der

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06
    Für den Fall, dass - wie hier im Streitfall - bezogen auf den Stichtag 01.01.1964 irgendwelche tatsächlich für das Objekt gezahlten Mieten fehlen, ist nach der Rechtsprechung des BFH abweichend von der Grundregel entsprechend § 79 Abs. 2 Satz 1 BewG die übliche Miete als Jahresrohmiete anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1986 II R 230/81, BStBl II 1987, 201).
  • BFH, 02.06.1971 - III R 105/70

    Ertragswertverfahren - Bewertung bebauter Grundstücke - Reinertrag - Übernahme

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06
    Zu den geldwerten Leistungen gehört auch die vertraglich vereinbarte Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter (vgl. BFH-Urteil vom 02.06.1971 III R 105/70, BStBl II 1971, 675; Urteil des  Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14.09.2004 8 K 215/00, EFG 2005, 170 mit weiteren Nachweisen zu den rechtlichen Grundlagen).
  • BFH, 16.09.1987 - II R 240/84

    Fortschreibung eines Einheitswertes - Änderung tatsächlicher Verhältnisse -

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06
    Liegen - wie im Streitfall (siehe oben Abschnitt 1.) - die Voraussetzungen für eine Fortschreibung wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine so genannte fehlerbeseitigende Fortschreibung vor, so dürfen beide Fortschreibungstatbestände in einem Bescheid umgesetzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 16.09.1987 II R 240/84, BStBl II 1987, 843).
  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

    Die Mieten verstehen sich - in Übereinstimmung mit dem RDM-Preisspiegel und dem Hamburger Wohn-Mietespiegel - zuzüglich Erhöhung wegen der üblichen Schönheitsreparatur-Mieterverpflichtung bei den Wohnflächen um 5 % und bei den Geschäftsraumflächen um 3 % (vgl. Urteile Hessisches FG vom 22.04.2010 3 K 1907/06, Juris; FG Baden-Württemberg vom 14.09.2004 8 K 215/00, EFG 2005, 170; BFH vom 28.01.1977 III R 58/76 BFHE 121, 359, BStBl II 1977, 376 zu 1; Abschn. 22 BewRGr).
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